Wir verfügen über langjährige, fundierte Erfahrung in internationalen Schiedsverfahren, die meist nach den Schiedsregeln der ICC, aber auch nach LCIA, DIS - oder speziellen Regeln (CIETAC - Schiedsregeln der Schweizer Handelskammern, SCC Institut - Schiedsgerichtsinstitut der Stockholmer Handelskammer u.a.) durchgeführt werden.
In der Unternehmenspraxis sind der Wert und die Handhabung der Schiedsklauseln oft nicht genügend bekannt. Meist bieten nur Schiedsklauseln wirksamen Schutz gegen Klagen des Vertragspartners vor seinen Heimatgerichten (Klagabweisung bei Geltendmachung der Schiedsabrede).
Auch ist die Vereinbarung einer schiedsgerichtlichen Zuständigkeit außerhalb der Europäischen Union in der Regel die bessere Wahl, da deutsche staatliche Gerichtsurteile nur innerhalb der EU sowie in Island, Norwegen und der Schweiz aufgrund internationaler Abkommen sicher anerkannt und vollstreckt werden.
Schiedsgerichtsentscheide werden dagegen aufgrund des New Yorker UN-Schiedsabkommens UNÜ 1958 in weit über 100 Staaten der Welt anerkannt und vollstreckt.
Ein weiterer gravierender Vorteil besteht darin, dass die Schiedsparteien einen Schiedsrichter vorschlagen können, der über ausgewiesene Expertise in dem zu verhandelnden Bereich verfügt (z. B. Maschinenbau, Chemieverfahrenstechnik oder sonstiger spezieller Sektor).
➔ Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Stadler
Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht