Im Arbeitsrecht sind wir gefragter Partner von Arbeitgebern, Führungskräften, Arbeitnehmern und Betriebsräten. Wir beraten und vertreten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.
Wir gestalten und verhandeln für Sie vorteilhafte Arbeits- und Dienstverträge. Im laufenden Arbeitsverhältnis klären wir alle aufkommenden Fragen im Arbeitsrecht wie beispielsweise zu Abmahnung, Arbeitnehmerüberlassung, Lohnansprüchen, Mobbing und Versetzung.
Im Fall der Beendigung setzen wir erfolgreich Ihre Interessen im Arbeitsrecht um. Wir führen für Sie Kündigungsschutzprozesse, erstellen Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sowie Zeugnisse. Führungskräfte begleiten wir erfolgreich bei Beendigungsverhandlungen im Dienstvertragsrecht.
Betriebsräte beraten wir konstruktiv bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Aufgaben in der betrieblichen Mitbestimmung, in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen und im kollektiven Arbeitsrecht. Wir unterstützen bei Betriebsvereinbarungen und vertreten Sie in Verfahren vor der Einigungsstelle und den Arbeitsgerichten.