In diesem Bereich liegt die Kernkompetenz von STADLER Rechtsanwälte seit Gründung der Kanzlei im Jahre 1990. Wir beraten und vertreten international tätige Unternehmen in nahezu allen Bereichen des internationalen Geschäfts. Dies gilt in besonderem Maße für
- Verhandlung und Gestaltung internationaler Verträge Allgemeine Exportbedingungen,
international verwendbare Einkaufsbedingungen oder entsprechende Verträge
(z.B. Heidelberger Musterverträge Nr. 80 und Nr. 89) - Industrieanlagen-, Lizenz-, F&E-Verträge etc.
- Schiedsverfahren (meist ICC, LCIA, DIS, aber auch nach speziellen Schiedsregeln)
- Vertriebsverträge (Distributoren, Handelsvertreter)
- Niederlassungen im Ausland
- internationale M&A-Projekte
Zu den genannten Themenkomplexen bieten wir auch Inhouse-Seminare an.
Ihr Ansprechpartner:
➔ Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Stadler
Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht
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